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FAQ

A

    Absenzregelung im Krankheitsfall

    Absenzenregelung Krankheitsfall

    Falls ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann, gilt folgende Regelung:

    Kindergarten

    Informieren Sie bitte die Kindergärtnerin telefonisch am Vorabend oder am gleichen Morgen. Sollte Ihr Kind am Sportunterricht nicht teilnehmen können, besprechen Sie bitte das weitere Vorgehen mit der Kindergärtnerin.

    Primarschule

    Informieren Sie bitte telefonisch eine Mitschülerin oder einen Mitschüler über das Fehlen Ihres Kindes. Diese/r wird der Lehrperson Ihre Informationen weitergeben. Rufen Sie bitte nicht im Schulhaus an.
    Die erforderliche Entschuldigung* erfolgt während und/oder nach dem Krankheitsfall an die Klassenlehrperson.
    Kann ein Kind einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss dies im Voraus ebenfalls schriftlich gemeldet werden. Das dispensierte Kind kann dann als Zuschauer/in dem Unterricht beiwohnen.

    Leider kommt es zunehmend vor, dass kranke Kinder in der Schule erscheinen und einen Schulmorgen kaum durchhalten oder die Mitschüler/innen anzustecken drohen. Wir bitten Sie daher, ansteckende Kinder oder solche mit akuten Beschwerden zu Hause zu beaufsichtigen.
    Absenzen wegen eines Unfalles oder eines anderen triftigen Grundes melden Sie bitte der Klassenlehrperson direkt.

    *Die Klassenlehrperson erläutert die Form am Elternabend.

    Adressänderungen

    Bitte melden Sie Ihre Adress- oder Telefonnummeränderungen frühzeitig der Klassenlehrperson oder dem Schulsekretariat. Sekretariat

B

    Bibliothek

    Bibliothek


    Im Schulhaus Egg ist die Schulbibliothek für alle Schülerinnen und Schüler am Donnerstagnachmittag von 12.05 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
    Besuche ausserhalb dieser Zeit werden von der Klassenlehrperson organisiert.
    Kontakt: bibliothek@primarfrenkendorf.ch

    Breites Testen

    Beim sogenannten Case Finding werden Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen ein- mal wöchentlich auf das Coronavirus getestet. Die Teilnahme ist absolut freiwillig. Wenn Ihr Kind nicht am Projekt teilnimmt, hat das keine Auswirkungen.

    Das Testverfahren beruht auf einer Speichelprobe (kein Nasen-Rachen-Abstrich), welche völlig schmerzlos gewonnen werden kann: Das Kind gurgelt mit einer Kochsalzlösung (0.9% NaCl) und spuckt diese in ein Röhrchen.
    Die Tests werden während des Unterrichts einmal wöchentlich und vollständig anonymisiert durch- geführt. Dabei werden die Probenröhren jeder Schulklasse zusammengeführt (sogenanntes Poo- ling) und ausschliesslich mit dem Namen der teilnehmenden Schule sowie einer fortlaufenden Nummer versehen. Ein Rückschluss auf einzelne Kinder ist somit nicht möglich. Einverständniserklärung

D

E

    Einführungsklasse

    In der Einführungsklasse (EK) wird der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. Dadurch bleibt mehr Zeit, um Entwicklungsrückstände zu überwinden und Grundlagen zu festigen. 

F

    Förderunterricht (FU)

    Förderunterricht in Deutsch und/oder Mathematik FU

    Fragen, Anregungen und Konflikte

    Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltern, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist. Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Gerne ermuntern wir Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt aufzunehmen. Sollte es den Einbezug einer weiteren Person erfordern, so steht Ihnen selbstverständlich die Schulleitung gerne zur Verfügung. Schulleitung

    Fundgrube/Fundgegenstände

    Fundgrube/Fundgegenstände


    Gefundene Gegenstände können der Klassenlehrperson abgegeben werden.

    Verlorene Gegenstände:

    Ihr Kind kann seine Klassenlehrperson darauf ansprechen. Abgegebene Gegenstände werden bei uns in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt. 

    Es kommt immer wieder vor, dass Sachen liegen bleiben.
    Die Fundsachen werden im Schulhaus in einem Schrank gesammelt und können gesichtet werden, in der Turnhalle hängen sie an einer Garderobe beim Eingang. Wenden Sie oder Ihr Kind sich anschliessend an die Klassenlehrperson oder an den Hauswart, Herrn Martin. Lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen und gehen Sie der Sache rasch nach.

H

I

K

    Kindergarten- und Schulbesuche

    Es gibt keine offiziellen Besuchstage. Sie sind jedoch jederzeit herzlich eingeladen, die Klassen im Unterricht zu besuchen.
    Melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Klassen- resp. Fachlehrperson an. Damit sich Kinder und Lehrpersonen in ungestörtem Rahmen kennen lernen können, bitten wir Sie, in den ersten Klassen bis nach den Herbstferien mit Besuchen zuzuwarten.

    Kindergarten- und Schulweg

    Verantwortungsbereich der Eltern
    Der Schulweg ist für die Kinder ein wichtiger Erlebnisraum, in dem sie zum ersten Mal ohne Begleitung Erwachsener Erfahrungen sammeln können. Das zu Fuss gehen stärkt die Kinder physisch und psychisch. Es ermöglicht ihnen, ihre nähere Umgebung mit allen Sinnen zu erfahren und zu erkunden.

    Mit “Taxifahrten“ zur Schule nehmen Sie Ihren Kindern eine wichtige Möglichkeit, ihre Welt altersgemäss zu erfahren, weg. Natürlich gilt es, einige Regeln mit den Kindern zu besprechen und zu beachten, dabei geht es nicht darum, den Kindern Angst zu machen, sondern sie unaufgeregt auf mögliche Gefahren hinzuweisen:

    • Zentral ist die Sensibilisierung der Kinder durch die Eltern mittels Botschaften wie: nie mitgehen, andern vom Erlebten erzählen (Eltern, Erwachsenen und Lehrpersonen), sich Personen und wichtige Dinge merken (Fahrzeug, Typ, Farbe, Nummernschild).

    • Informieren Sie sich über den genauen Schulweg Ihres Kindes. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es stets den gleichen Schulweg benutzt. Besprechen Sie dies mit Ihrem Kind!

    • Suchen Sie für Ihr Kind den sichersten Schulweg. Dies ist nicht unbedingt der kürzeste Schulweg.

    • Kinder sollten gemeinsam mit andern Kindern zur Schule und wieder nach Hause gehen. Die Mitschüler und Mitschülerinnen kennen die Wege, auch Abkürzungen oder Schleichwege. Auch Sie sollten diese kennen. In der Gemeinschaft der Gruppe ist Ihr Kind besser geschützt.

    • Pflegen Sie den Kontakt zur Schule und zu anderen Eltern der Schulklasse. Sprechen Sie über Besonderheiten des Schulweges und mögliche Gefahrenstellen.

    • Lernen Sie sich untereinander kennen, z.B. durch: Begleitung der Kindergruppen zu Beginn des Schuljahres auf dem Schulweg, Schul- oder Kinderfeste und Elternabende.

    Kleinklasse

    Der Stufenlehrplan ist auch gültig für die Kleinklassen der Primarstufe, wobei die Lehrpersonen das Arbeitstempo und die Anforderungen der individuellen Leistungsfähigkeit ihren Schülerinnen und Schüler anpassen; auch mit ihnen ist das Erreichen der Grobziele anzustreben.

    Die Kleinklasse an der Primarschule wird als altersgemischte Lerngruppen für die 3. bis 6. Klasse geführt.

    Kopfläuse

    Kopfläuse

L

    Lager / Reisen / Exkursionen

    Lager / Reisen / Exkursionen


     

    Lager

    Schullager sind eine besondere Form des Unterrichts. Sie ermöglichen vielfältige Lehr- und Lernformen und vermögen so Leben und Lernen anders als im Klassenzimmer zu verknüpfen.
    Es besteht im Rahmen des zugesprochenen Budgets der Gemeinde die Möglichkeit, nicht aber der Zwang dazu, mit der 4. Klasse bis zu 3 Tage und in der 6. Klasse bis zu einer Woche ein Lager durchzuführen.

    Reisen

    Jede Klasse führt in der Regel einmal pro Schuljahr eine Reise durch. Während Schuljahren mit Lagern kann die Schulreise auch ins Lager integriert werden.
    In der 6. Klasse kann zusätzlich eine Abschlussreise durchgeführt werden.

    Exkursionen

    Zur Erweiterung und Vertiefung des Unterrichts können Exkursionen durchgeführt werden.

    Lernbericht, Standortgespräch und Zeugnis

    Zwischen Januar und März erhalten Sie den Lernbericht Ihres Kindes und eine Einladung zu einem Standortgespräch, an dem Sie diesen Lernbericht und weitere relevante Themen mit der zuständigen Lehrperson Ihres Kindes besprechen.

    Im ersten Jahr des Kindergartens erhalten Sie den Lernbericht und die Einladung zum Standortgespräch erst im Mai oder Juni.

M

    Musikalischer Grundkurs

    Musikalischer Grundkurs


    Der Musikalische Grundkurs ist Teil des Lehrplanes (1. Zyklus). In Frenkendorf besuchen alle Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse während einer Lektion pro Woche den Grundkurs.

P

S

    Schulergänzende Tagesbetreuung

    Schulergänzende Tagesbetreuung

    Schulsozialdienst

    Die Schulsozialarbeiterin arbeitet mit Schülerinnen und Schüler an der Schule und im Kindergarten oder tritt direkt mit Erziehungsberechtigten zu Hause in Kontakt. Sie arbeitet eng mit Lehrpersonen und Schulleitung zusammen und ist in sozialen Angelegenheiten das Bindeglied zu den Gemeindebehörden. Flexibilität und Vernetzungen schaffen ist wichtig.Schulsozialdienst

    Schulweg

    Schulweg


    Der Schulweg ist ein wichtiger Treffpunkt. Eine gesunde Entfaltung des Kindes erfordert die Möglichkeit, sich ohne Begleitung Erwachsener mit andern Kindern zu treffen und soziale Erfahrungen zu machen. Es werden freundschaftliche Kontakte aufgebaut und gepflegt, aber auch Konflikte ausgetragen und der eigene Mut unter Beweis gestellt. Das Sozialverhalten muss ausprobiert und geübt werden können.
    Immer häufiger fahren Eltern ihre Kinder im Auto zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten. Damit geht dem Kind ein für seine Entwicklung bedeutsamer Bestandteil verloren.

    Schulwegsicherheit

    Schulwegsicherheit

    Mehrmals jährlich werden Lehrer/innen von Schülerinnen und Schülern über Bedrohungen auf dem Schulweg informiert. Wir nehmen solche Hinweise sehr ernst und leiten Sachverhalte bei Verdacht auf kriminelle Handlungen sofort der Polizei weiter. Diese handelt professionell, ist regional vernetzt und entscheidet nach Beurteilung der Lage über das weitere Vorgehen. Wir sind in solchen Situationen jeweils in sehr intensivem Austausch mit der Polizei oder anderen kantonalen Fachstellen.

    Zudem werden wir Sie als Eltern sofort über spezielle Verhaltensmassnahmen informieren, sofern uns dies empfohlen oder aufgetragen würde. Bitte helfen Sie in solchen Situationen mit, Hysterie zu vermeiden, indem Sie Gerüchte nicht weiterverbreiten. Das nachfolgende Eltern-Merkblatt der Polizei Basel-Landschaft enthält sehr wertvolle und nützliche Hinweise. Diese Punkte werden auch von den Lehrer/innen im Unterricht in regelmässigen Abständen thematisiert. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Stärkung des Selbstbewusstseins unserer Schülerinnen und Schüler.

     

    Informationsblatt Kantonspolizei Basel-Landschaft

    Merkblatt: Schulweg_Sicherheit

    Schwimmen

    Schwimmen


    Unsere Schülerinnen und Schüler haben das Privileg im Dorf die Schwimmhalle benutzen zu können. Im Rahmen des Sportunterrichtes findet der Schwimmunterricht in der Regel 14-täglich statt, je nach Belegung auch öfters.
    Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren über Termine, Regeln sowie Organisation des Schwimmunterrichtes.

U

    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern.

    Urlaubs- und Jokertage

    Jokertag :

    Dauer: maximal zweimal 1 Tag pro Schuljahr. Auch wenn der Kurzurlaub nur einen "halben Tag" dauert, wird er als ganzer Jokertag gezählt; Jokertage sind nicht ins nächste Schuljahr übertragbar. Im Interesse des Kindes bitten wir darum, Jokertage nicht in wichtige Veranstaltungszeiten der Klasse oder der Schule zu legen, wie z.B. Projekttage, Blockveranstaltungen, Aufführungen, Notenabschluss, Abschlussreisen, etc.

    Gesellschaftliche Verpflichtung – Dauer: maximal 2 Tage. Teilnahme an einem aussergewöhnlichen Anlass im engsten Familienkreis (z.B. Hochzeit oder Todesfall) sowie eine gebotene Mitwirkung an Kultur- oder Sportveranstaltungen. Die Kurzurlaubsformen können nicht miteinander kombiniert werden.

    Urlaub:

    Ordentlicher Urlaub – länger als 2 Tage begründete Urlaubsanträge werden durch die Schulleitung oder den Schulrat bewilligt. Falls der Urlaub bewilligt wird, verfällt im betreffenden Schuljahr der Anspruch auf Jokertage. Pro Zyklus, d.h. 1. Kindergarten bis 2. Klasse, sowie 3. bis 6. Klasse, wird je ein Urlaub als Ausnahme bewilligt.

    Formular «Urlaub und Absenzen»

Z

    Znüni

    Gesundes Znüni

    Zuzug

    Nachdem Sie sich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet haben, können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder an unserer Primarstufe für den Kindergarten bez. die Primarschule anmelden.

    Den Entscheid der Einteilung trifft die Schulleitung aufgrund bestehender Klassengrössen und Gegebenheiten.