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Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit wenig Deutschkenntnissen erhalten Förderunterricht in Deutsch als Zweitsprache. Dieser Unterricht kann im Kindergarten während zweier und anschliessend an der Primarschule während dreier weiterer Schuljahre besucht werden.
Für eine Einteilung zum DaZ sind die Dauer des Aufenthaltes in der deutschsprachigen Region sowie die von der Lehrperson getesteten Sprachkenntnisse massgebend. Ein fremdsprachiges Kind hat Anrecht auf wöchentlich 2 Deutschstunden während 2 Jahren. Kommt ein Kind ohne deutsche Sprachkenntnisse in eine Klasse, steht ihm für ein Jahr „Intensivdeutsch“ (4-8 Lektionen) zu. Danach hat es die 3 Jahre DaZ zugute.

Weitere Informationen

Kindergarten- oder Primarschul-Klassenlehrkraft, Schulleitung