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Absenzen / Krankheitsfall

Absenzenregelung Krankheitsfall

Falls ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann, gilt folgende Regelung:

Kindergarten

Informieren Sie bitte die Kindergärtnerin telefonisch am Vorabend oder am gleichen Morgen. Sollte Ihr Kind am Sportunterricht nicht teilnehmen können, besprechen Sie bitte das weitere Vorgehen mit der Kindergärtnerin.

Primarschule

Informieren Sie bitte telefonisch eine Mitschülerin oder einen Mitschüler über das Fehlen Ihres Kindes. Diese/r wird der Lehrperson Ihre Informationen weitergeben. Rufen Sie bitte nicht im Schulhaus an.
Die erforderliche Entschuldigung* erfolgt während und/oder nach dem Krankheitsfall an die Klassenlehrperson.
Kann ein Kind einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen, muss dies im Voraus ebenfalls schriftlich gemeldet werden. Das dispensierte Kind kann dann als Zuschauer/in dem Unterricht beiwohnen.

Leider kommt es zunehmend vor, dass kranke Kinder in der Schule erscheinen und einen Schulmorgen kaum durchhalten oder die Mitschüler/innen anzustecken drohen. Wir bitten Sie daher, ansteckende Kinder oder solche mit akuten Beschwerden zu Hause zu beaufsichtigen.
Absenzen wegen eines Unfalles oder eines anderen triftigen Grundes melden Sie bitte der Klassenlehrperson direkt.

*Die Klassenlehrperson erläutert die Form am Elternabend.